Baurecht, Plan Erstellung, Flächennutzung und nachhaltige städtebauliche Entwicklung

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er regelt die Art und Weise, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die die freizuhaltenden Flächen. Er bestimmt die die Flächennutzung und ist besonders wichtig für eine nachhaltige, ländliche oder städtebauliche Entwicklung.

In Zusammenarbeit mit den Bauämtern der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung, erstellt das Ingenieurbüro Hans Angerer Bebauungspläne für Baugebiete oder Ortsteile. Die jeweilige Verwaltung legt in ihrer Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.

- Teil A: Planzeichnung im Maßstab 1:500 beziehungsweise 1:1000 bei größeren Plangebieten. Basis dafür ist eine amtliche Flurkarte.

- Teil B: Textform der Planung

Zwingend erforderlich für einen Bebauungsplan ist eine Erläuterung. In dieser müssen Sinn und Zweck der Planung dargelegt und begründet werden. Die Aufgabe, der Begriff und die Grundsätze einer Bauleitplanung werden gemäß § 1 BauGB definiert. Demzufolge ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Ziele eines Bebauungsplans sind die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Dabei legen wir insbesondere Wert auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende, nachhaltige Aspekte.